Vermögensschadenversicherung
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Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwaltungen

Seit dem 1.8.2018 sind Sie als gewerbliche Hausverwaltung (Wohnimmobilienverwalter) von Privatimmobilien verpflichtet, eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abzuschließen und eine Gewerbeerlaubnis nachzuweisen. § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der Gewerbeordnung (GewO)
Mit einer entsprechende beruflichen Qualifikation (Ausbildung) und einer Berufshaftpflicht für Vermögensschäden, kann bei der zuständigen IHK bzw. je nach Bundesland beim Gewerbeamt, die Zulassung beantragt werden.
Die Mindestanforderung an diese Versicherung ist eine Versicherungssumme von 500.000 EUR je Schadenfall und mindestens 1 Millionen EUR pro Versicherungsjahr.
Des weiteren, muss die Versicherung für jede einzelne Pflichtverletzung Versicherungsschutz gewähren, die gesetzliche Haftpflichtansprüche zur Folge haben könnte und so gestaltet sein, dass keine Ausschlüsse enthalten sind, die marktunüblich sind oder dem Zweck der Berufshaftpflichtversicherung zuwiderlaufen.
Sie benötigen noch weitere Angebote zu anderen Bereichen? Schauen Sie sich in unserer Navigation an, welche Bereiche wir noch anbieten. Sollte Ihnen das ausfüllen zu umständlich sein bzw. Ihr Fall etwas komplizierter, dann rufen Sie uns doch einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail - wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen können.
DAS DECKT EINE VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHT AB
- Deckungssummen
- Rechtsschutz
- Haftpflicht
Vermögensschäden
Verursacht die Hausverwaltung (ungewollt) einen Schaden, der dem Eigentümer entsteht, kann dieser die Hausverwaltung dafür belangen, dies kann weitreichende Folgen/Kosten nach sich ziehen. Um eine Pflichtverletzung finanziell abzusichern, ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht per Gesetz vorgeschrieben.
Folgende Schäden können entstehen (Beispiele)
Neben der Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwaltungen, gibt es noch weitere wichtige Versicherungen. Hier finden Sie entsprechende Informationen bzw. Angebote:
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